Das Konzept der Bürgerstiftungen hat in Deutschland bereits Tradition. Ursprünglicher Sinn und Zweck ist es, unabhängig von staatlichen Strukturen Handlungsfelder im eigenen Sozialraum zu erkennen und dabei das Gemeinwesen zu fördern, soziale
Probleme zu bekämpfen und die Lebensqualität zu erhöhen.
Der Unterschied zwischen einer „Bürgerstiftung“ und einem „gemeinnützigen Verein“ liegt vor allem darin, dass das Stiftungskapital nicht auf Projekte verteilt, sondern ertragbringend angelegt wird. Nur die Erträge aus dem Grundkapital und den Zustiftungen können für die Stiftungszwecke (Hilfsprojekte, gemeinnützige Arbeit, Öffentlichkeitsarbeit etc.) verwendet werden.